Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Hier alle Untersuchungen im Überblick.
Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den "U"-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Durch das Präventionsgesetz sind die bewährten Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche nun bis zum 18. Lebensjahr möglich. Das heißt, der für die Ausgestaltung des Programms zuständige Gemeinsame Bundesausschuss kann auch Untersuchungen im Grundschulalter und im späteren Jugendalter einführen. Weitere Änderungen sind bereits im September 2016 mit der Neustrukturierung der Kinder-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in Kraft getreten. So soll nun ein stärkeres Augenmerk – neben der Krankheitsfrüherkennung – auch auf individuelle Belastungen und gesundheitliche Risiken des Kindes und auf eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung der Eltern gelegt werden. Bei Bedarf soll der Arzt oder die Ärztin eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen.
Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes. Außerdem muss nun bei Erstaufnahme des Kindes in die Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zudem ein Screening auf Mukoviszidose bei Neugeborenen eingeführt. Das neue gelbe Kinderuntersuchungsheft enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den U-Untersuchungen gegenüber Dritten – wie z.B. Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen weiterzugeben. Das neue Kinderuntersuchungsprogramm ist seit 1. Januar 2017 ambulante Kassenleistung. Das heißt, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte führen die U-Untersuchungen nach diesen neuen Regelungen durch.
Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
Quelle: Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit (Stand 09/2018)
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt | Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen, Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese, Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen |
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Erweitertes Neugeborenen-Screening2. - 3. Lebenstag | Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen |
Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag | Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel |
U2 3. - 10. Lebenstag | Erkennen von angeborenen Erkrankungen und wesentlichen Gesundheitsrisiken, Vermeidung von Komplikationen: Anamnese und eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen |
U3 4. - 5. Lebenswoche | Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation |
U4 3. - 4. Lebensmonat | Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
U5 6. - 7. Lebensmonat | Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
U6 10. - 12. Lebensmonat | Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insb. der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion |
U7 21. - 24. Lebensmonat | Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
U7a 34. - 36. Lebensmonat | Schwerpunkt auf altersgerechter Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen |
U8 46. - 48. Lebensmonat | Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus |
U9 60. - 64. Lebensmonat | Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken |
J1 13. - 14. Lebensjahr |
Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung
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Einzelne zahnärztliche Untersuchungen im Überblick
30. – 72. Lebensmonat | zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u. a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel |
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6. – 18. Lebensjahr |
individualprophylaktische Leistungen u. a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen; diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte |